Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen (§ 7 Abs 1 StPO).
WICHTIG: Sie haben das Recht, vor Ihrer Vernehmung Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, um mit ihm Rücksprache zu den Tatvorwürfen zu halten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen, weil Ihre Aussage von der Strafverfolgungsbehörde schriftlich protokolliert wird und diese zwar auch zu Ihrer Verteidigung, aber auch als Beweis gegen Sie verwendet werden kann.
Sobald Sie auf die Beziehung eines Rechtsanwalts bestehen, ist bis zu dessen Eintreffen die Vernehmung aufzuschieben.