Ja, wir beraten und vertreten Sie auch in verwaltungsstrafrechtlichen Causen.
In Österreich regeln einzelne Verwaltungsgesetze, so etwa das Kraftfahrzeuggesetz-KFG; die Straßenverkehrsordnung – StVO; Fremdenpolizeigesetz – FPG, Führerscheingesetz – FSG; Gewerbeordnung – GewO, bestimmte Verhaltensnormen, deren Verletzung im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens sanktioniert werden kann.
Unsere Tätigkeiten erstrecken sich im Verwaltungsstrafrecht insbesondere auf:
- allgemeine Verkehrsdelikte (Vormerksystem – , Punkteführerschein“: Alkohol am Steuer, Beeinträchtigung durch Drogen; Verkehrsstrafen im Ausland)
- Ausweisung und Aufenthaltsverbot in der Republik Österreich infolge strafgerichtlicher Verurteilungen