Strafrecht | Büntetőjog

Rechtsanwälte Mozga Ujvarosi | Ujvárosi Mozga Ügyvédek

FAQ | Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Wir verstehen uns als modernde Dienstleister und stehen unseren Mandanten in strafrechtlichen Notfällen daher auch außerhalb der klassischen Büroarbeitszeiten zur Verfügung.
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Ja, wir sind bereit, Ihre Vertretung in allen Bundesländern Österreichs zu übernehmen.
Dank unserer Zweisprachigkeit (ungarisch und deutsch) sowie unsere überregionale und internationale Vernetzung mit Behörden und Anwälten, sind wir in der Lage, Sie auch in Strafsachen mit ungarischem Auslandsbezug zu beraten. Wir kooperieren mit renommierten ungarischen Anwälten für Strafrecht (Berényi és Társai), die uns ihre Expertise zur Verfügung stellen und die lokalen Gepflogenheiten im Umgang mit ungarischen Behörden, Gerichten und Haftanstalten beherrschen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung von beschuldigten Mandanten in nachstehenden Delikten
  • gegen Leib und Leben (Körperverletzung, Raufhandel)
  • gegen die Freiheit (Freiheitsentziehung, Entführungen, Nötigung, Drohung, Stalking)
  • gegen die Ehre (üble Nachrede – auch im Internet)
  • gegen das fremde Vermögen (Sachbeschädigung, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Hehlerei)
  • diverse andere Strafdelikte, welche gerichtlicher Ahndung unterstellt sind (Schlepperei)

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Strafverteidigung in Suchtmitteldelikten.
Ja, wir beraten und vertreten Sie auch in verwaltungsstrafrechtlichen Causen.

In Österreich regeln einzelne Verwaltungsgesetze, so etwa das Kraftfahrzeuggesetz-KFG; die Straßenverkehrsordnung – StVO; Fremdenpolizeigesetz – FPG, Führerscheingesetz – FSG; Gewerbeordnung – GewO, bestimmte Verhaltensnormen, deren Verletzung im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens sanktioniert werden kann.

Unsere Tätigkeiten erstrecken sich im Verwaltungsstrafrecht insbesondere auf:
  • allgemeine Verkehrsdelikte (Vormerksystem – , Punkteführerschein“: Alkohol am Steuer, Beeinträchtigung durch Drogen; Verkehrsstrafen im Ausland)
  • Ausweisung und Aufenthaltsverbot in der Republik Österreich infolge strafgerichtlicher Verurteilungen

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